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BVerwG, 21.09.1995 - 5 B 137.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) - Qualifizierung der Aushändigung einer Kopie der Urteilsausfertigung durch einen Bediensteten als ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.05.1995 - 12 B 93.3063
- BVerwG, 21.09.1995 - 5 B 137.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86
Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 5 B 137.95
Dazu ist erforderlich, daß die von der Beschwerde darzulegende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - ). - BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 5 B 137.95
An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ).